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Zwischen den ZeilenWorauf du bei deinem Arbeitszeugnis achten solltest

Wenn Du einen Arbeitgeber verlässt, dann hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das die Inhalte Deines Tätigkeitsbereiches im Unternehmen darstellt und Deine Leistungen, die Du für den Arbeitgeber erbracht hast, bewertet. Dieses Arbeitszeugnis ist nicht nur die Bestätigung dafür, dass Du tatsächlich einen bestimmten Arbeitsplatz ausgefüllt hast, sondern kann auch ein Türöffner für weitere tolle Jobs sein.

Denn schließlich können sich neue potentielle Arbeitgeber an Hand Deiner Arbeitszeugnisse der früheren Arbeitsplätze ein Bild davon machen was Du kannst und wie gut und zuverlässig Du arbeitest. Deshalb solltest Du Dein Arbeitszeugnis beim Ausscheiden aus einem Unternehmen nicht nur aktiv beantragen, sondern inhaltlich auch auf Herz und Nieren prüfen.

Die sprachliche Formulierung derartiger Zeugnisse gilt als verschlüsselt. Oberflächlich betrachtet wirkt jedes Arbeitszeugnis erst einmal positiv, denn laut Gesetz muss es immer wohlwollend und wertschätzend formuliert sein. Doch hinter den verklausulierten Formulierungen können sich trotzdem schlechte Bewertungen verbergen. Lies hier nach worauf aus bei einem Arbeitszeugnis ankommt.

So sollte Dein Arbeitszeugnis aufgebaut sein

Jedes Arbeitszeugnis sollte nicht nur inhaltlich, sondern auch formal korrekt aufgebaut sein. Hier findest Du eine Liste dessen, was ein Arbeitszeugnis in jedem Fall beinhalten muss, damit Du Dich guten Gewissens damit für weitere Jobs bewerben kannst.

  • Briefkopf mit kompletter Firmenadresse oder Abfassung auf Firmenpapier mit Firmenlogo
  • das Dokument muss den Titel Arbeitszeugnis tragen
  • Daten zu Dir: Name, Geburtsdatum, Jobtitel und Dauer Deiner Beschäftigung im Unternehmen mit genauen Daten
  • Beschreibung Deiner Tätigkeit im Detail
  • Bewertung Deiner Leistungen und Deines Sozialverhaltens
  • Nennung des Grundes für Deinen Austritt aus dem Unternehmen
  • positive Schlussformel mit positiven Wünschen
  • Ort, Datum und Unterschrift der ausstellenden Person

Fehlt eines dieser Elemente, oder ist es auch nur nicht ausreichend breit dargestellt und formuliert, dann kann dies eine verschlüsselte Rüge sein und setzt die Bewertung Deiner Person als Mitarbeiter im Auge zukünftiger Lese Deines Zeugnisses herab. Besonders häufig werden Mängel bei der Schlussformel und den positiven Wünschen festgestellt.

Fehlen sie, dann kann das bedeuten, dass der Arbeitgeber Deinen potentiellen neuen Arbeitgebern mitteilen möchte, dass er froh ist, Dich los zu werden. Damit kann unter Umständen ein vorab erstklassig formuliertes Arbeitszeugnis, das Dich im besten Licht erscheinen lässt, komplett abgewertet werden. Achte auch immer darauf wer das Arbeitszeugnis unterschreibt. Das sollte entweder die Firmenleitung oder Dein direkter Vorgesetzter sein, sofern er zu derartigen Dingen ermächtigt ist. Prüfe dies genau, denn sind hier Mängel zu verzeichnen bedeutet auch das manchmal, dass man Dir für Deine berufliche Zukunft Steine in den Weg legen möchte.

Gegebenenfalls steckt aber auch Unwissenheit dahinter. Besonders oft etwa bei kleinen Unternehmen, die nicht so häufig Arbeitszeugnisse ausstellen und keine eigene HR Abteilung haben. 

Der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis

Möglicherweise erhältst Du, wenn Du ein Arbeitszeugnis beantragst, ein einfaches Arbeitszeugnis. Darin werden nur einige Eckpunkte genannt, die wären:

  • Briefkopf
  • Dauer der Beschäftigung
  • Nennung des Jobtitels
  • Schlussformel und gute Wünsche

Ein Bewertung Deiner Leistungen fehlt hier. In den meisten Fällen hast Du jedoch Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Möchte Dich der Arbeitgeber mit einem einfachen Arbeitszeugnis abspeisen, dann fordere, am besten schriftlich, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an, denn damit hast Du im folgenden Bewerbungsprozess um einen neuen Job wesentlich bessere Chancen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte mindestens eine und höchstens zwei Seiten lang sein.

Prüfe die Formulierungen

Wenn Du Dein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten hast, dann prüfe die Formulierungen. Dafür solltest Du Dich mit der Zeugnissprache auseinandersetzen. Du findest zum Beispiel online die Übersetzung der Standardformulierungen, wie sie in Arbeitszeugnissen vorkommen können. Jede Formulierung repräsentiert letztlich eine Schulnote.

Schreibe Dir einen Überblick über die gegebenen Schulnoten heraus, und überlege dann, ob diese Bewertung des Arbeitgebers der Realität entspricht. Falls Du hier unsicher bist, oder aber der Arbeitgeber Formulierungen verwendet hat, die nicht diesem System entsprechen und die Du nicht übertragen kannst, kannst Du einen Anwalt für Arbeitsrecht mit der Überprüfung beauftragen.

Prüfe auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Neben der Formulierung ist auch die Vollständigkeit des Zeugnisses wichtig. Häufig vergessen Arbeitgeber bestimmte Aufgaben oder Arbeitsbereiche des Arbeitnehmers aufzuführen. Das kann aus Unachtsamkeit oder auch absichtlich geschehen.

Überlege also genau, was Du im Unternehmen getan hast. Natürlich muss nicht jeder kleine Handgriff einzeln aufgeführt werden. Haupttätigkeiten müssen jedoch abgebildet werden. Außerdem muss im Arbeitszeugnis stehen, ob Du Personal- oder Ausbildungsverantwortung hattest, und falls ja, für wie viele Mitarbeiter.

Was tun bei Mängeln?

Stellst Du irgendwelche Mängel fest, egal, ob diese formaler oder inhaltlicher Natur sind, dann kannst Du eine Änderung beantragen. In diesem Fall solltest Du Dich umgehend wieder mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen, denn zögerst Du damit zu lange, kann Dein Anspruch auf eine Abänderung verjähren.

Du hast höchstens 15 Monate nach Ausscheiden aus dem Betrieb Zeit, um ein Arbeitszeugnis erstmalig anzufordern und auch um es abändern zu lassen. Du solltest ganz konkret benennen welche Passagen Du geändert haben möchtest und gegebenenfalls begründen warum. Handelt es sich um unabsichtliche Fehler, wie etwa Auslassungen, Rechtschreibfehler oder Falschformulierungen aus Unwissenheit, dann wird Deinem Änderungswunsch schnell entsprochen werden.

Hörst Du nichts vom Arbeitgeber, widerspricht er, oder ändert er zwar, allerdings anders als Du es erwartet hattest, dann steckt wohl eher Methode dahinter und Du sollst aktiv schlechter bewertet werden. Gerade, wenn Du im Unfrieden aus einer Firma ausscheidest, kann dies schon einmal vorkommen. In diesem Fall wiederholst Du Deine Bitte noch einmal schriftlich, führst alle wünschenswerten Änderungen mit Formulierungsvorschlägen auf und setzt dem Arbeitgeber eine Frist für die Änderung, die zwei Wochen lang sein sollte. Fällt das Ergebnis weiterhin unbefriedigend aus, solltest Du spätestens jetzt einen Anwalt kontaktieren und den Fall mit ihm besprechen.

Was Du akzeptieren musst

Das Arbeitszeugnis soll Deine Leistungen realistisch abbilden und hier können die Meinungen naturgemäß auseinander gehen. Somit musst Du es letztlich akzeptieren, wenn der Arbeitgeber Dir insgesamt keine bessere Durchschnittsnote als Note 3 geben möchte. Du kannst eine bessere Bewertung auch nicht gerichtlich einklagen.

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